Ab 1.1.2019 tritt ein neues Gesetz zur Vepackung in Kraft
Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten. Dieses besagt kurz gesagt, dass derjenige, der Verpackungen in Umlauf bringt, bestimmte Pflichten übernehmen muss. Hobbyimker können jedoch aufatmen, das Befüllen und Verkaufen des Mehrweg-Honigglases ist von dieser Regelung ausgenommen. Auch Imker, die ihre Tätigkeit gewerbsmäßig ausüben, haben zwar grundsätzlich sämtliche Herstellerpflichten nach dem neuen Gesetz zu erfüllen, für sie bestehen aber Möglichkeiten, den damit verbundenen Aufwand deutlich zu reduzieren:Mindestsortiment Honigmarkt Kleine Webansicht.jpg
topp-druckwerkstatt.de/blog/neues-verpackungsgesetz-2019/
Damit wird klargestellt, dass derjenige, der Verpackungen lediglich im Rahmen eines „Hobbies“ befüllt und anschließend an Dritte abgibt nicht von der Systembeteiligungspflicht nach § 7 VerpackG betroffen ist.
Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten. Dieses besagt kurz gesagt, dass derjenige, der Verpackungen in Umlauf bringt, bestimmte Pflichten übernehmen muss. Hobbyimker können jedoch aufatmen, das Befüllen und Verkaufen des Mehrweg-Honigglases ist von dieser Regelung ausgenommen. Auch Imker, die ihre Tätigkeit gewerbsmäßig ausüben, haben zwar grundsätzlich sämtliche Herstellerpflichten nach dem neuen Gesetz zu erfüllen, für sie bestehen aber Möglichkeiten, den damit verbundenen Aufwand deutlich zu reduzieren:Mindestsortiment Honigmarkt Kleine Webansicht.jpg
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Damit wird klargestellt, dass derjenige, der Verpackungen lediglich im Rahmen eines „Hobbies“ befüllt und anschließend an Dritte abgibt nicht von der Systembeteiligungspflicht nach § 7 VerpackG betroffen ist.
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