EU-Fördermittel für die Promotion landwirtschaftlicher Erzeugnisse

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    • Umweltschutz oder (Land)Wirtschaftssabotage ?

      Liebe Mitglieder,
      haben Sie schon Ihren Wanderplätze, beispielsweise in den Raps, gesichert ? Wenn Ja, dann können Sie sich glücklich schätzen.

      Mit unseren beiden ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieben, sie bewirtschaften zusammen etwa 1600 ha, habe ich mich auf mögliche Stellflächen für meine 4 Wanderwagen verständigt. Auf den meisten Stillegungsflächen dieser beiden Betriebe wachsen "Nachwachsende Rohstoffe", also Raps ? !
      Einige der Stillegungsflächen sind aber trotzdem noch traditionell Stillgelegt, also der "Selbstbegrünung" überlassen.

      Auf Grund der im Osten, in den 60iger und 70iger Jahren intensiv betriebenen Flurbereinigung, sind kaum noch Feldwege und unbewirtschaftete Splitterflächen oder Unland vorhanden. Dafür gibt es schier unüberschaubare Großflächen.

      Um für meine Wanderwagen einen Stellplatz zu finden habe ich mich mit den Betrieben auf Stellplätze verständigt, die am Rand von Stillegungsflächen liegen. Diese befinden sich zum Teil innerhalb der bebauten Ortschaft, da ich die Völker dort auch zur Lindenblüte stehen lassen wollte.

      Um diesen Betrieben mögliche Probleme zu ersparen, die sich aus der Stillegungsverordnung ergeben, habe ich mich heute beim zustaändigen Amt für Landwirtschaft erkundigt, ob die Aufstellung der Wanderwagen dort Sanktionsfrei möglich ist.

      Die Auskunft war schockierend.
      "Die Aufstellung der Bienenvölker (Wanderwagen) auf Stillegungsflächen ist nicht zulässig und würde Sanktionen für den Landwirt nach sich ziehen !". Wenn überhaupt, dann könnten die Völker direkt in die betreffenden Kulturen gestellt werden. Also direkt in den Raps !
      Was das für die Bienenvölker im Fall des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel bedeutet, kann sich wohl jeder vorstellen.

      Oder aber sie können auf Grünlandflächen aufgestellt werden, die in meinem Fall aber mindestens 800 bis 1500m von den Rapsschlägen entfernt sind.

      Bleiben nur noch die in geringem Umfang vorhandenen Feldwege. Doch was werden  Spaziergänger von einem, auf dem Weg abgestellten Wanderwagen halten ?

      Und was ist von der (grünen) Aussage zu halten, das die Stillegungsflächen mit ihrem Artenreichtum den Insekten und Säugetieren bessere Lebensbedingungen bieten. . . . . . . Zählen Bienen jetzt nicht mehr zu den Insekten ? Oder hat man Angst vor den "enormen Erträgen", die aus der Standortnähe zur Tracht eintreten ?

      Alles in Allem für mich nicht nachvollziehbar ! Und einmal mehr ein Beispiel dafür, das die Farbe Grün nicht automatisch ein Synonüm für ökologischen Verstand ist.


      . . . . . . . . . . . oder sollte ich doch lieber in einen anderen Landesteil (der EU) wandern, z.B. Polen ? ? ? 
    • Re: Umweltschutz oder (Land)Wirtschaftssabotage ?

      Bei der Rapsanwanderung ist es mit meinen Landwirten so geregelt; wenn nicht genügend Stellfläche vorhanden ist, fahre ich die Bienenvölker direkt in das Rapsfeld. Für den Schaden (vernichten von Rapsflächen) erhält der Geschädigte ¼ Kg. Honig je Bienenvolk. Damit ist alles abgegolten. Auf der Insel Fehmarn, muss ich der Touristik wegen, sogar 25 Meter vom Wegesrand entfernt die Völker aufstellen. Das geht alles.

      Was die Grünbrache angeht, darf der Landwirt keine Ernten von diesen Flächen holen. Wenn der Imker aber in der Nähe Bienenvölker aufstellt, kann die Behörde den Bienen das Befliegen dieses Feldes nicht verhindern.
      Bienenvölker für eine Trachtnutzung in größere Entfernung aufzustellen, davor kann ich nur warnen.
      Was die Spritzungen in der Kultur angeht, dass ist doch wohl genügend geregelt.

      euer bienenrudi ;)