Behandlungsfreie Imkerei in Gwynedd, Wales

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    • Schon Interessant


      Bienenseuchen-Verordnung schrieb:

      Schutzmaßregeln gegen die Varroatose


      § 15

      (1) Ist ein Bienenstand mit Varroamilben befallen, so hat der Besitzer alle Bienenvölker des Bienenstandes jährlich gegen Varroatose zu behandeln, soweit nicht eine Behandlung nach Absatz 2 angeordnet worden ist.
      (2) Die zuständige Behörde kann, soweit es zum Schutz gegen die Varroatose erforderlich ist, anordnen, dass in einem von ihr bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihr bestimmten Frist alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu behandeln sind; sie kann dabei die Art der Behandlung bestimmen.
      Wir sind eigentlich Verpflichtet zu Behandeln weil es gibt keinen Bienenstand der ohne Varroamilben ist, allerdings ist es keine Ordnungswidrigkeit wenn wir nicht behandeln, unter VIII. Ordnungswidrigkeiten § 26 ist nichts zu finden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rolfy ()

    • Hallo

      Aber wenn du net behandelst machste dich
      unter Umständen net grad beliebt unter Nachbarimkern.
      Und mann weiß ja, jeder braucht mal Hilfe.
      Seis bei ner Faulbrutsaniereung oder ner Königin die man dringend braucht.

      Also ich leg mir selber lieber keine Steine in den Weg, wenn du weißt was ich mein.
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      Entschuldigt Rechtschreibfehler. Binn mit der Einfingertechnik am PC unterwegs. ;)
    • Hi

      ich selbst behandle ja auch, halt nur nicht nach festem Plan. Dieses Jahr ging ohne da die Ableger die Sohnemann bekommen hat je 2x mit MS behandelt wurden.

      Was 2017 ist muss man sehen, meine MiniPlus die ich 2017 aufstelle werde ich entsprechend behandeln weil ich mir nicht die Arbeit mache nur um ein Teil wieder zu verlieren.

      Gruß Rolf