Nur als Info gedacht und natürlich nicht zum Nachmachen,
mit deutschen Untertiteln:
vimeo.com/157019200
Herman
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Wir sind eigentlich Verpflichtet zu Behandeln weil es gibt keinen Bienenstand der ohne Varroamilben ist, allerdings ist es keine Ordnungswidrigkeit wenn wir nicht behandeln, unter VIII. Ordnungswidrigkeiten § 26 ist nichts zu finden.Bienenseuchen-Verordnung schrieb:
Schutzmaßregeln gegen die Varroatose
§ 15
(1) Ist ein Bienenstand mit Varroamilben befallen, so hat der Besitzer alle Bienenvölker des Bienenstandes jährlich gegen Varroatose zu behandeln, soweit nicht eine Behandlung nach Absatz 2 angeordnet worden ist.
(2) Die zuständige Behörde kann, soweit es zum Schutz gegen die Varroatose erforderlich ist, anordnen, dass in einem von ihr bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihr bestimmten Frist alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu behandeln sind; sie kann dabei die Art der Behandlung bestimmen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rolfy ()
Matze schrieb:
wenn du net behandelst