Gewerbeanmeldung

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    • Gewerbeanmeldung

      Guten Tag,

      ich habe aufgrund eines Todesfalls im Bekanntenkreis eine kleine Imkerei übernommen (20-30 Völker)und werde damit dieses Jahr noch mehrere Kilo Honig ernten. Da ich den Honig über das Internet verkaufen will stell ich mir die Frage ob ich dafür dann eine Gewerbeanmeldung benötige?
      Kann mir da jemand eine Auskunft geben?

      Mit freundlichen Grüßen

      Nils
    • Hallo Nils,

      soweit ich weiß ist bis zu einer gewissen Völkerzahl (ca. 20-30), die von Bundesland zu Bundesland allerdings abweichen kann, keine Anmeldung nötig. Sobald du den Honig aber online bzw. abseits der "Urerzeugungsstelle" verkaufst, musst du ein Gewerbe anmelden. Die Onlinevermarktung fällt dann unter Handel, während der Verkauf von Zuhause aus nicht angemeldet werden müsste.

      Es gibt online übrigens sehr viele Menschen mit ähnlichen Fragen - deren Berichte, Fragen, Antworten etc. solltest du bei Google finden.

      Beste Grüße
      Michael
    • Hallo

      Soweit ich weiß muss du sobald du auf Märkte / im Web oder in Geschäftten
      deinen Honig verkaufst ein Gewerbe anmelden. Außerdem kommt dann noch das Gesundheitsamt
      das dir auch noch Auflagen auf Auge drückt. Das wäre z.B. ein Gesundheitszeugniss ( für den Imker ), Lagerraum für Honig, Schleuderraum, ... mach dich da erst schlau ob sich das für dich lohnt.

      Ach haste die Bienen überhaupt angemeldet wenn du die einfach so übernommen hast ?
      Weil Bienenhaltung muss beim Landwirtschafftsamt bzw. beim Veterinäramt gemeldet werden.
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      Entschuldigt Rechtschreibfehler. Binn mit der Einfingertechnik am PC unterwegs. ;)
    • Metalbees schrieb:

      Hallo Nils,

      soweit ich weiß ist bis zu einer gewissen Völkerzahl (ca. 20-30), die von Bundesland zu Bundesland allerdings abweichen kann, keine Anmeldung nötig. Sobald du den Honig aber online bzw. abseits der "Urerzeugungsstelle" verkaufst, musst du ein Gewerbe anmelden. Die Onlinevermarktung fällt dann unter Handel, während der Verkauf von Zuhause aus nicht angemeldet werden müsste.

      Es gibt online übrigens sehr viele Menschen mit ähnlichen Fragen - deren Berichte, Fragen, Antworten etc. solltest du bei Google finden.

      Beste Grüße
      Michael
      Das kannste vergessen, ich hab in meinem Steuerbüro nachgefragt, die haben sich auch bei den Behörden informiert, das ist ein gemauschel in der Imkerei, das ist eine wahre Freude.
      Eine normale Firma kann man aufmachen und ein paar Jahre minus fahren, da man ja erstmal investieren muß, in der Imkerei geht das so nicht, die klare Aussage war, wenn keine ordentlichen Gewinne gemacht werden können wir das nicht in die Firma rein nehmen denn dann wäre sofort das Finanzamt da wegen Steuerbetrug, weil Hobby über die Firma absetzen um Steuern zu reduzieren ;)
      Egal wen man fragt keiner kann genaue Regeln aufzeigen.
      Nur wie soll man da eine Imkerei aufbauen frag ich mich, wenn man jedes Jahr die Völkerzahl verdoppelt geht ja der Erlös vom Honig gleich wieder drauf, also bis man 100 Völker hat kein Gewinn und wenn man dann 100 Völker hat muß man Gewerbe anmelden da man ja nicht mehr investieren muß und die Ausgaben der Jahre davor sind futsch, Bienenbeuten müssten zu leasen sein, dann würde es gehen :D
      Ich steig da nicht durch....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Landbiene ()

    • Ich gebe Landiene da Recht.

      Das ist so difus das es ne ware Pracht ist.
      Ich hab gestern versucht mich da a bissal ein zu lesen.
      Schon auf den ersten Seiten der Bestimmungen wirste fast Wahnsinnig.

      Ich persönlich beleib beim Hobby, das ist VIEEEEL einfacher.
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      Entschuldigt Rechtschreibfehler. Binn mit der Einfingertechnik am PC unterwegs. ;)
    • Hallo Nils.
      Ich verkaufe meinen Honig schon seit zig-Jahren über örtliche Einzelhandelsgeschäfte. Vor 10 Jahren , als ich noch im Job war, mußte ich bei der Einkommensteuer nur die Anlage - L- für Landwirtschaft ausfüllen. Als Ausgaben gelten auch die Zeiten wo du an den Bienen arbeitest oder Honig zum Käufer bringst. Aber egal wie du es auch machst, es bleibt immer ein 0-Summengeschäft für beide Seiten. Nach der neuesten Gesetzgebung kannst du bis 30 Völker nichts verdienen , egal was du einnimmst. Bis 70 Völker kannst du offiziel 1000 € verdienen.
      Ein Gewerbe habe ich auch noch nie anmelden müssen. Jetzt als Rentner hat das Finanzamt mich komplett aus den Akten gestrichen, und kann verkaufen soviel ich will, verdienen tu ich laut Gesetz nichts.
      Soweit ich informiert bin , ist das vor einiger Zeit Deutschlandweit angeglichen worden.