AFB in tostedt

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    • Hallo

      Also laut unserem hiesigen Landwirtschafftsamt
      kann das böse für denjenigen ausgehn.

      Soweit ich weis gibts ne Verwarnung und auf jeden Fall
      ne Kontrolle.
      Sollte der Kontrollör die Meinung haben das es Vorsatz oder grob fahrlässig ist / war
      kann ne ordentliche Starfe im 4 steligen Bereich geben.
      Kommt dann hinzu das eins der kontrollierten Völker anzeichen einer Seuche zeigt wird richtig übel.

      Die können unter Umständen die Kosten für Tests, Karantenemaßnahmen usw. auf den umlegen.


      Allerdings wird in der Regel recht gutmütig entschieden sollte keine Seuche auffindbar sein,
      und er /sie ist ein Ertstäter.
      Es bleibt dann meistens bei ner Kontrolle die ein par Euro kostet und ner Verwarnung.
      Mehr nicht.

      So hatt mirs damals einer aus meinem Verein erzählt.

      Ich hingegen finde das zu lasch. Nach meiner Meinung sollte jeder imker
      nen Grundkurs nachweisen müssen. Also wie ne Art Führerschein.
      Dann könnte sich keiner rausreden.
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      Entschuldigt Rechtschreibfehler. Binn mit der Einfingertechnik am PC unterwegs. ;)
    • Drohnensammler schrieb:

      Das ist Auslegungssache des zuständigen Vet Amtes.
      Bei uns geht es hart zu ( was ich unterstütze ) Geldstrafe, Umlegung aller Kosten und Bienenhalteverbot beim 2. Mal auffallen.

      das ist ja interessant.
      Hast du schon erlebt, dass eine der genannten Strafen wirklich ausgesprochen und umgesetzt wurden?

      Ich frage deshalb so penetrant, weil unsere Veterinärin bei der letzten Zusammenkunft der BSV erklärte, dass sie keinerlei Möglichkeit habe, die oben genannten Massnahmen umzusetzen.
      Gruß bobby
      Ostalbkreis Baden Württemberg :love:
      geniesse jeden Tag als ob es dein letzter wäre
    • Soweit ich weiß ja.
      Wir hatten hier einen Fall das Verwahrloste Völker an der Autobahn standen.
      Der Eigentümer konnte ermittel werden und es gab bei ihm zu Hause auch eine Kontrolle.
      Von den Völkern an der Autobahn war nur eins dabei das noch zu retten war, alles andere wurde Amtlich entsorgt.
      Wie hoch die Strafe war ist mir nicht bekannt. Die beschlagnahmten Beuten habe ich gesehen, sie waren vom Vet Amt versiegelt.