Winterverluste untersuchen

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    • @Andy
      Und hier sind sämtliche Pestizide mit ihren Gefahren und Auflagen beschrieben. Dies ist die offizielle Liste aller zugelassenen Pestizide bzw. deren Wirkstoffe des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittel ( BVL ) Nur den Handelsnamen, bzw. den Wirkstoff eingeben und auf suchen gehen. Hier der Link zur Publikation die eigentlich jeder Anwender von Pestiziden lesen müßte:
      portal.bvl.bund.de/psm/jsp/
      Zu bedenken ist allerdings das diese Liste zu Gunsten der Pestizidindustrie geschönt ist. Ich erinnere daran das es keinerlei Pestizide weder in der Landwirtschaft noch sonst wo bedarf. Ohne Ertragsverluste oder Mehraufwand an Zeit und Geld. umweltbund.de/pflanzenbau.htm
      Die in der Landwirtschaft vorherrschende Methode der Tankmischung verschiedener Pestizide (PSM) wird generell nicht in der vom BVL herausgegebene Liste berücksichtigt. Alle PSM welche der Kategorie B 4 ( Bienenungefährlich) zugeordnet sind werden nach der LD 50 Methode bewertet. Wobei die Abdrift über hunderte Kilometer niemals berücksichtigt wird. Was in meinen Augen ausgesprochener Schwachsinn und der Pestizidindustrie geschuldet ist.
      B 4 PSM sind generell als insektengefährlich einzustufen falls diese als Tankmischungen ausgebracht werden, was wie gesagt/ geschrieben die Regel ist.
    • Ich sehe es als Problem, dass niemand richtig informiert wird.

      Vor vielen Jahren habe ich mal ein Unkrautmittel für unsere Gehwege gesucht.

      Wärmstens wurde mir Round Up empfohlen. Zugleich wurde auf das "Bienenfreundlich" hingewiesen ( oder so ähnlich hieß es)

      Ein Mittel, welches der Biene gar nicht schadet.

      Und ich gestehe: ich habe brav gesprüht, sogar unter meinen Bienenständen! Mit gutem Gewissen......... :cursing:

      Ok, ich konnte keinerlei Bienensterben beobachten.

      jahre später habe ich gelesen, dass Roundup alles Andere als Bienenfreundlich ist.



      Die Masse macht es natürlich auch aus, das "wenige" was ich versprüht habe, wird für mich einen kaum sichtbaren Schaden angerichtet haben.



      Nun ja, jetzt "leide" ich wieder unter meinem Gehwegunkraut und "verbuckel" mich beim Entfernen oder lasse es stehen.

      Aber unsicher bin und bleibe ich, warum so ein Aufdruck ( Bienenfreundlich) erlaubt ist, wenn es schlichtweg gelogen ist?
    • @Nixi,
      warum nicht einfach das " Unkraut " im Gehweg abflammen? Im übrigen ist das versprühen von Herbiziden, auch RoundUp, auf befestigten Flächen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Pflanzenschutzamtes oder des Landwirtschaftamtes möglich. Die Zuständigkeiten für diese Ausnahmegenehmigungen können je nach Bundesland abweichend sein.
      Ein Mitstreiter befasst sich zur Zeit mit der Herbizidanwendung auf öffentlichen Freiflächen:
      Rainer B........t, Mühlen......., 27336.......
      Tel.: 05165.......
      Landwirtschaftskammer
      Niedersachsen
      Frau Dr. Carolin v. Kröcher
      Wunstorfer Landstr. 9
      30453 Hannover
      Rethem, 22.04.2014
      Rethem: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freiflächen
      Sehr geehrte Frau Dr. v. Kröcher,
      Unter Zustimmung des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Rethem, Herrn Cord-Brün Voige, sind auf einer 14 Kilometer langen Wegstrecke Herbizide ausgebracht worden.
      Der Untergrund der öffentlich zugänglichen und als Radweg genutzten Wegstrecke besteht aus verdichtetem Schotter- und Splittmaterial. Wie in der beiliegenden Ablichtung eines Mailverkehrs belegt, ist hier das Mittel "Round up" eingesetzt worden.
      Vor Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Freiflächen ist, laut § 17 des Pflanzenschutzgesetzes, zwingend eine Ausnahmegenehmigung für die Ausbringung der Mittel
      zu beantragen.
      Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wäre in diesem Fall die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, bzw. das Pflanzenschutzamt Niedersachsen zuständig.
      Ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten:
      1. Ist der Samtgemeinde Rethem, als verantwortliche Dienststelle, eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden, die 14 Kilometer lange Wegstrecke mit Herbiziden zu behandeln?
      2. Ist von Samtgemeinde Rethem diesbezüglich ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt worden?
      Mit freundlichen Grüßen
      Rainer B........
      Als Anlage zweckdienliche Unterlagen

      Bei Interesse darf ich den Schriftverkehr dazu mit sieben Anlagen per E- Mail zur Verfügung stellen.
    • Hallo Fridolin,

      natürlich hast Du absolut recht mit dem Abflammen!
      Was mich vielmehr ärgert, ist, dass auf dem Roundup keinerlei Hinweis steht, wo oder was man damit NICHT darf. Z.B. das mit den befestigten Flächen - das wusste ich nicht mal.
      Aber wie gesagt: ich verwende es ja nicht mehr, das vor Jahren war eben Unwissenheit und Leichtgläubigkeit.

      Warum ist sowas frei verkäuflich, wenn es doch nicht "erlaubt" ist.
      Da schüttel ich den Kopf!
    • Oha,,, was glaubst Du wohl wie viele Standbeine Monsanto hat. Du wirst schon lange nicht mehr unter den lebenden sein, und diese Firma gibt es dann immer noch. ;)
      Nur meine eigene Meinung.

      Gruss kurt.
      „Wir gehen mit dieser Welt um, als hätten wir noch eine zweite im Kofferraum.“
    • Das Deutsche Bienen Journal wie auch die übrigen Imkerzeitschriften sind nichts anderes als ein Lobbyismusinstrument des Deutschen Bauernverbandes. Allein von daher sind diese Postillen absolut unglaubwürdig und die Umweltzerstörer Par Exzellent! Entsprechend werden die Beiträge und in diesem Fall auch die Leserbriefe nach Gefälligkeit sortiert und veröffentlicht.

      Um der Klarheit Willen, alle diese oben genannten Zeitschriften werden vom Deutschen Landwirtschaftsverlag verlegt . Die Verantwortung und der finanzielle Background für diesen Verlag liegt allein bei dem Deutschen Bauernverband. Dieser Verband ist es der die Bevölkerung in Sachen Pestizide und Agrogentechnik verars....! Denn das dieser Verband die Mitgliedschaft und den Vorsitz in der Fördergemeinschaft Nachhaltiger Landwirtschaft (FNL) inne hat spricht Bände! Zumal dieser dubiose Lobbyverband FNL (
      fnl.de/fnl/organisation.html )nur Mitglieder der Pestizidhersteller und Anwender derselben kennt und hat.
      Aus allen diesen Gründen habe ich schon vor vielen Jahren den Bezug dieser Lobbyblätter eingestellt. Dies kann ich nur jedem verantwortliche Imker empfehlen!
    • Hallo Fridolin

      wer meinen Leserbrief gelesen hat, kann ihn nicht beurteilen.
      Wer mich kennt, weiß, dass ich kein Freund von Pestiziden bin.
      Meistens hast Du recht, aber manchmal rutscht was durch, was Imker nachdenklich machen kann.
      Das entgeht Dir.
      Du weißt, der Leserbrief ist Eigentum der Redaktion, abe ich kann dir gelegentlich miene Vorlagen schicken
      Bruno
      Erfinder des Nassenheider Verdunsters.
    • Auch wenn mir das Thema Bienenvolksverluste durch PSM so langsam nervt. Hier ein
      Auszug aus meinem Schriftverkehr zu Bienenvolksverlusten eines Imkers aus
      Österreich:

      Hallo ........!

      Habe meine "Sorgenkinder" mit
      Bienenwohl beträufelt und es hat gewirkt. Die Völker hatten einen natürlichen
      Abfall zwischen 1 und 10 Milben / Woche.
      Bei den meisten Völkern sind an die
      20-50 Milben gefallen lediglich einer hatte einen Abfall von ca. 200 Milben in
      der ersten Woche.
      Auch in der zweiten Woche gab's noch tote Milben, aber
      nicht mehr großartig.

      Nochmals vielen Dank für deine
      Unterstützung

      Ein zweiter Schuh drückt mich noch, wo ich auf deinen
      Ratschlag hoffe.

      Wie du vielleicht weist, hatte ich im Vorjahr auf einen
      Stand starke Bienenverluste. Nach nun fast einen Jahr hab die Ergebnisse
      schriftlich bekommen.
      Zu meinen Erstaunen wurden in den massenhaft toten
      Bienen, keine Hinweise auf Vergiftung gefunden, lediglich das Bienenbrot war mit
      Clothianidin belastet.

      Gefunden wurde nichts in der Bienenprobe Gefunden
      wurden 0.0007 mg/kg Clothianidin im Bienenbrot Gefunden wurden 0.012 mg/kg
      Pyrimethanil im Bienenbrot

      Meine Frage:
      - Können diese Wirkstoffe das
      massenhafte Sterben der Bienen ausgelöst haben?
      - In welchen Kulturen außer
      Mais und Rapsbeize wird mit Clothianidin behandelt?
      - wie lange darf eine
      solche Probe tiefgekühlt auf Lager liegen?
      In meinem Fall war die Probe
      Anfang Juni 2013 an die AGES gesandt und Anfang 2014 untersucht
      - Ist die
      Nachweisgrenze überhaupt tief genug um einen Schaden an den Bienen
      nachzuweisen?


      Vielen Dank im Voraus
      Gruß .....


      Meine
      Antwort an den österr. Imker:
      Hallo J.....,
      im Nachgang zu unserem
      Telefonat:
      Wenn die Bienenproben von der AGES vermutlich erst nach mehreren
      Monaten auf toxische Rückstände untersucht worden sind , so ist dies grob
      fahrlässig von der AGES. Die AGES müßte wissen das sich die Rückstände in den
      Bienen nach so langer Zeit nicht mehr nachweisen lassen. Wurde hier bewußt so
      von der AGES gehandelt? Zur Info noch ein Hinweis des JKI ( vergleichbar mit der
      AGES in A ) in der BRD wie mit den Proben umgegangen werden sollte. Leider fehlt
      der Hinweis auf das tiefgefrieren der Proben! Auch bewußt?


      Chlothianidin
      wird in vielen Kulturen eingesetzt. Hier ein Link wo überall Chlothianidin
      eingesetzt wird. Diese Liste ist unvollständig, gibt jedoch einen gewissen
      Überblick:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Detlef ()