Der Imker ist nicht verpflichtet den Veursacher zu nennen , es genügt eine Anzeige gegen unbekannt. Wichtig sind die 1000 toten Bienen und Zeugen dafür für den Giftschaden.
Man kann nur den Verdacht aussprechen -Beweise muss die Untersucheng ergeben !!!
Man kann nur den Verdacht aussprechen -Beweise muss die Untersucheng ergeben !!!
Bienenumwelt