Förderwegweiser - Förderung investiver Maßnahmen in der Bienenhaltung
Achtung:
Diese Fördermassnahme gilt nur für bayerische Imker !
Ziel:
Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Antragstellung und Information:
* Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Str. 54, 80638 München
Antragseingang: bis 04.05.2009 bei der LfL
Voraussetzungen:
* Imker mit Wohn- und Betriebssitz in Bayern (siehe auch "Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer")
* Anfänger in der Imkerei: Im Förderjahr oder innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre (= nach dem 01.01.2006) Teilnahme an einem Anfängerlehrgang und erstmals Beginn mit der Imkerei
* Erwerbsimker: Imker mit mindestens 30 Bienenvölkern und Beitragszahlung an die Landw. Berufsgenossenschaft
* Die geförderten Ausrüstungsgegenstände dürfen innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Beschaffung nur für die Bienenhaltung genutzt werden
* Bei Anträgen mit einer Investitionssumme über 5.000 € holt die LfL zusätzlich eine Stellungnahme der Imkerfachberatung zur Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahme ein
Förderung:
* Förderfähig (bis zu 30 %) ist die Neuanschaffung verschiedener Geräte und Maschinen zur Verbesserung der Honiggewinnung, die im Merkblatt der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) aufgeführt sind (siehe unten). Bei Anfängern ist zusätzlich die Anschaffung moderner Holz-Magazinbeuten förderfähig. Zusätzlich kann bei Erwerbsimkern die Anschaffung von Anhängern, Ladekränen und Staplern gefördert werden.
* Mindestinvestitionssummen (brutto):
Anfänger: 400 €
andere Imker: 750 €
* Max. förderfähiges Investitionsvolumen: 50.000 €
* Mittelherkunft: EU, Bayern
Formulare, Merkblätter, Links:
* Merkblatt zur Abwicklung der Bienenförderung 2009, Teil investive Maßnahmen PDF-Dokument - (3 Seiten)
* Antragsformulare:
o Investitionssumme bis 5.000 € PDF-Dokument - (4 Seiten)
o Investitionssumme über 5.000 € PDF-Dokument - (4 Seiten)
o Erhebungsbogen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung PDF-Dokument - (1 Seite)
o Kostenzusammenstellung und Verwendungsnachweis Bienenförderung PDF-Dokument - (2 Seiten)
* Ämter für Landwirtschaft und Forsten (ÄLF)
o Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer PDF-Dokument
Stand: November 2008
mfg. kost
Achtung:
Diese Fördermassnahme gilt nur für bayerische Imker !
Ziel:
Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Antragstellung und Information:
* Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Str. 54, 80638 München
Antragseingang: bis 04.05.2009 bei der LfL
Voraussetzungen:
* Imker mit Wohn- und Betriebssitz in Bayern (siehe auch "Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer")
* Anfänger in der Imkerei: Im Förderjahr oder innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre (= nach dem 01.01.2006) Teilnahme an einem Anfängerlehrgang und erstmals Beginn mit der Imkerei
* Erwerbsimker: Imker mit mindestens 30 Bienenvölkern und Beitragszahlung an die Landw. Berufsgenossenschaft
* Die geförderten Ausrüstungsgegenstände dürfen innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Beschaffung nur für die Bienenhaltung genutzt werden
* Bei Anträgen mit einer Investitionssumme über 5.000 € holt die LfL zusätzlich eine Stellungnahme der Imkerfachberatung zur Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahme ein
Förderung:
* Förderfähig (bis zu 30 %) ist die Neuanschaffung verschiedener Geräte und Maschinen zur Verbesserung der Honiggewinnung, die im Merkblatt der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) aufgeführt sind (siehe unten). Bei Anfängern ist zusätzlich die Anschaffung moderner Holz-Magazinbeuten förderfähig. Zusätzlich kann bei Erwerbsimkern die Anschaffung von Anhängern, Ladekränen und Staplern gefördert werden.
* Mindestinvestitionssummen (brutto):
Anfänger: 400 €
andere Imker: 750 €
* Max. förderfähiges Investitionsvolumen: 50.000 €
* Mittelherkunft: EU, Bayern
Formulare, Merkblätter, Links:
* Merkblatt zur Abwicklung der Bienenförderung 2009, Teil investive Maßnahmen PDF-Dokument - (3 Seiten)
* Antragsformulare:
o Investitionssumme bis 5.000 € PDF-Dokument - (4 Seiten)
o Investitionssumme über 5.000 € PDF-Dokument - (4 Seiten)
o Erhebungsbogen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung PDF-Dokument - (1 Seite)
o Kostenzusammenstellung und Verwendungsnachweis Bienenförderung PDF-Dokument - (2 Seiten)
* Ämter für Landwirtschaft und Forsten (ÄLF)
o Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer PDF-Dokument
Stand: November 2008
mfg. kost