@Gerald: Natürlich kannst Du eine Lauge, also das Gegenstück zur Säure unten in den Varroaschieber füllen und eine Säure-Basen-Reaktion auslösen. Was wirst Du dabei feststellen: 80-95% der Säure, die oben während der Messzeit verdunstet, wird unten auf dem Varroaschieber ankommen und mit der Base zu Salz reagieren. Du könntest es Dir einfacher machen, indem die Menge AS, die pro Zeiteinheit verdunstet, genauer messen und hättest damit die selbe Information gewonnen, nämlich, wieviel AS tatsächlich in der Stockluft sein müsste (theoretisch).<br>
Nur leider funktioniert die Praxis nicht wie die Theorie. Zum einen verdunstet die AS auf dem Docht, geht in die Stockluft und dann in den Honig bzw. in die Brutzellen. Zum Anderen ist eine Beute nicht geschlossen, es kommt immer von unten Frischluft hinzu. Auch produzieren die Bienen zum einen Wärme, die zu Thermikeffekten in der Beute führen, also über dicht besetzten Wabengassen steigt warme Luft auf, was zur Folge hat, dass an den Wabenrändern der Luftausgleich stattfinden muss, also die Masse der AS (AS-Dampf) hier an den Rändern nach unten fällt, es also keine homogene Stockluft gibt, sondern Bereiche mit hoher Konzentration und Bereiche mit niedriger Konzentration. Um das nun zu belegen müsste man kontinuierlich aus unterschiedlichen Beutebereichen Luft abziehen und Massenspekrometrisch analysieren.
Da ich sowas noch nie irgendwo gelesen habe, nehme ich an, dass sowas auch noch nie wirklich nachvollzogen wurde.
<br>
@Dieter: ich habe tatsächlich eine Drehzahl von 3000 (aber was für eine Einheit? 3000 U/min oder 3000 U/s oder gar 3000/a) Ja, 3000 U/anno kommt hin bei 10 Drehungen pro Nacht. Du wirst jetzt wahrscheinlich schon meinen, der dreht am Rad :-) Du hast Recht.
<br>>Die Zulassung ist nicht Sache der Verbände, sondern Sache der Länder. Deshalb gibt es ja auch die Unterschiede zwischen den europäischen Ländern. Was Du aber bei Deiner Beschreibung übersehen hast ist, dass der Wirkstoff der 60%igen AS und der 85%igen AS der selbe ist, nämlich Ameisensäure. Normalerweise wird ein Wirkstoff und nicht dessen Konzentration im Präparat zugelassen. Nun wurde bei der Zulassung der AS die Konzentrationsangabe im Präperat der Zulassung zugrundegelegt, nicht aber die Konzentration in der Stockluft als Basis angesetzt oder die Konzentration, die tatsächlich auf das Tier wirkt. Da niemand festlegt, welche Wirkkonzentration der Säure notwendig ist oder auf Standardmedikamente beim Menschen umgelegt, welche Wirkstoffmenge je Kilogramm Körpergewicht des Patienten notwendig ist, um einen Behandlungserfolg zu erzielen, redet man sich raus und schiebt die Verantwortung für die Nachweiserbringung oder Genehmigung beiseite.
<br>Und jetzt sind wir wieder beim Thema Geld angekommen: Wenn in einem Bundesland ein Notfall in Sachen V. eintritt kann das Amt Grünes Licht geben und das ohne zu wissen, welche Stoffkonzentration des Wirkstoffes tatsächlich am Patienten ankommt nun die 85%ige Säure zur Verdunstung freigeben. Dabei schaltet die Ampel auf Grün ohne dass dabei die Dochtgrösse, die Säuremenge, die Behandlungsdauer, der Abstand des Dochtes zur Brut, der Applikator oder sonst ein Parameter mit angegeben wird, der nunmal Einfluss auf die Behandlung hat. Trotzdem darf in diesem Fall ein Tierarzt ein Rezept rausschreiben, eine Apotheke eine spezielle AS mit einer bestimmten Reinheit zum doppelten Preis einer technischen AS verkaufen und der Imker nun diese bei seinen Bienen einsetzen, ohne dass er persönlich vorab den Nachweis erbringen muss, dass seine Völker tatsächlich unter das Notstandsgesetz fallen. Wenn der Imker bei dem ganzen Verfahren den Köpf schüttelt und den Finger Richtung Schläfe bewegt und ohne jemanden zu fragen auf die 60%ige Säure ausweicht, dann kann er machen was er will ?? Das ist dann wie bei den ganzen Akut-Mediakamenten, die man frei in der Apotheke kaufen und zur Selbstmedikamentation einsetzen kann.
Das ist also OK? Und es ist also OK, dass unsere Verbände da nicht aktiv werden?
Das ist wie beim Gen-Urteil bezüglich Honig. Ein Imker hatte den Mut gegen etwas zu klagen, was ihm und allen Imkern nicht passte, ein Imker hatte Recht bekommen und nun vermarktet jeder Verband das Urteil als vollen Erfolg und alle Imker freuen sich. Ist das OK?
@Dette: schon für eine 40%ige Säure braucht man einen Waffenschein, wenn man sie einsetzt wie Oxuvar :-)
Ach ich hab oben die Smilys vergessen zu setzen: Ein Smily-Coctail für das AS-Verfahren :) :( :P :P 8) :D ;( :rolleyes: :pinch: :sleeping: :wacko: :whistling: :huh: :sleeping: 8o :thumbup: , einfach über den Text verteilen, wie die AS
Ok ist, dass die Zulassung Geld kostet - nicht ok ist, dass es viel und unser Geld kostet und dass das keiner aufbringen möchte, zumal wir Imker den Schaden und den Ärger haben - Rechtsicherheit sollte uns das wert sein,
aber es Bedarf eines mutigen und entschlossenen Verbandes, dieses Übel zu beseitigen.
Ernstgemeinter Gruss
Stephan
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Irgendwie sind alle Formatierungen bei der AS-Behandlung abhanden gekommen.... keine Ahnung muss mal ins Übungsforum...
Nur leider funktioniert die Praxis nicht wie die Theorie. Zum einen verdunstet die AS auf dem Docht, geht in die Stockluft und dann in den Honig bzw. in die Brutzellen. Zum Anderen ist eine Beute nicht geschlossen, es kommt immer von unten Frischluft hinzu. Auch produzieren die Bienen zum einen Wärme, die zu Thermikeffekten in der Beute führen, also über dicht besetzten Wabengassen steigt warme Luft auf, was zur Folge hat, dass an den Wabenrändern der Luftausgleich stattfinden muss, also die Masse der AS (AS-Dampf) hier an den Rändern nach unten fällt, es also keine homogene Stockluft gibt, sondern Bereiche mit hoher Konzentration und Bereiche mit niedriger Konzentration. Um das nun zu belegen müsste man kontinuierlich aus unterschiedlichen Beutebereichen Luft abziehen und Massenspekrometrisch analysieren.
Da ich sowas noch nie irgendwo gelesen habe, nehme ich an, dass sowas auch noch nie wirklich nachvollzogen wurde.
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@Dieter: ich habe tatsächlich eine Drehzahl von 3000 (aber was für eine Einheit? 3000 U/min oder 3000 U/s oder gar 3000/a) Ja, 3000 U/anno kommt hin bei 10 Drehungen pro Nacht. Du wirst jetzt wahrscheinlich schon meinen, der dreht am Rad :-) Du hast Recht.
<br>>Die Zulassung ist nicht Sache der Verbände, sondern Sache der Länder. Deshalb gibt es ja auch die Unterschiede zwischen den europäischen Ländern. Was Du aber bei Deiner Beschreibung übersehen hast ist, dass der Wirkstoff der 60%igen AS und der 85%igen AS der selbe ist, nämlich Ameisensäure. Normalerweise wird ein Wirkstoff und nicht dessen Konzentration im Präparat zugelassen. Nun wurde bei der Zulassung der AS die Konzentrationsangabe im Präperat der Zulassung zugrundegelegt, nicht aber die Konzentration in der Stockluft als Basis angesetzt oder die Konzentration, die tatsächlich auf das Tier wirkt. Da niemand festlegt, welche Wirkkonzentration der Säure notwendig ist oder auf Standardmedikamente beim Menschen umgelegt, welche Wirkstoffmenge je Kilogramm Körpergewicht des Patienten notwendig ist, um einen Behandlungserfolg zu erzielen, redet man sich raus und schiebt die Verantwortung für die Nachweiserbringung oder Genehmigung beiseite.
<br>Und jetzt sind wir wieder beim Thema Geld angekommen: Wenn in einem Bundesland ein Notfall in Sachen V. eintritt kann das Amt Grünes Licht geben und das ohne zu wissen, welche Stoffkonzentration des Wirkstoffes tatsächlich am Patienten ankommt nun die 85%ige Säure zur Verdunstung freigeben. Dabei schaltet die Ampel auf Grün ohne dass dabei die Dochtgrösse, die Säuremenge, die Behandlungsdauer, der Abstand des Dochtes zur Brut, der Applikator oder sonst ein Parameter mit angegeben wird, der nunmal Einfluss auf die Behandlung hat. Trotzdem darf in diesem Fall ein Tierarzt ein Rezept rausschreiben, eine Apotheke eine spezielle AS mit einer bestimmten Reinheit zum doppelten Preis einer technischen AS verkaufen und der Imker nun diese bei seinen Bienen einsetzen, ohne dass er persönlich vorab den Nachweis erbringen muss, dass seine Völker tatsächlich unter das Notstandsgesetz fallen. Wenn der Imker bei dem ganzen Verfahren den Köpf schüttelt und den Finger Richtung Schläfe bewegt und ohne jemanden zu fragen auf die 60%ige Säure ausweicht, dann kann er machen was er will ?? Das ist dann wie bei den ganzen Akut-Mediakamenten, die man frei in der Apotheke kaufen und zur Selbstmedikamentation einsetzen kann.
Das ist also OK? Und es ist also OK, dass unsere Verbände da nicht aktiv werden?
Das ist wie beim Gen-Urteil bezüglich Honig. Ein Imker hatte den Mut gegen etwas zu klagen, was ihm und allen Imkern nicht passte, ein Imker hatte Recht bekommen und nun vermarktet jeder Verband das Urteil als vollen Erfolg und alle Imker freuen sich. Ist das OK?
@Dette: schon für eine 40%ige Säure braucht man einen Waffenschein, wenn man sie einsetzt wie Oxuvar :-)
Ach ich hab oben die Smilys vergessen zu setzen: Ein Smily-Coctail für das AS-Verfahren :) :( :P :P 8) :D ;( :rolleyes: :pinch: :sleeping: :wacko: :whistling: :huh: :sleeping: 8o :thumbup: , einfach über den Text verteilen, wie die AS
Ok ist, dass die Zulassung Geld kostet - nicht ok ist, dass es viel und unser Geld kostet und dass das keiner aufbringen möchte, zumal wir Imker den Schaden und den Ärger haben - Rechtsicherheit sollte uns das wert sein,
aber es Bedarf eines mutigen und entschlossenen Verbandes, dieses Übel zu beseitigen.
Ernstgemeinter Gruss
Stephan
Nachbearbeitung: Sie sind nicht berechtigt innerhalb von 1440 Minuten mehrere Antworten direkt hintereinander auf ein Thema abzugeben. Bitte editieren Sie Ihren vorherigen Beitrag. ?
Irgendwie sind alle Formatierungen bei der AS-Behandlung abhanden gekommen.... keine Ahnung muss mal ins Übungsforum...